Einreise

Bitte beachten Sie bei Einreise folgende Hinweise

Vorsicht Souvenirs!

Willkommen in einem Land, in sich auf 6.000 Küstenkilometern Buchten, Berge und weite Strände aneinander reihen. Dort können Gäste nicht nur sonnenbaden, sondern auch Zeitreisen in die Antike unternehmen. Denn die Mittelmeerküste der Türkei ist besonders reich an Ruinenstädten, in denen Römer, Griechen, Perser, Osmanen und Hetier ihre Spuren hinterlassen haben.

Die steinernen Zeugen dieser Zeiten sind überall, manchmal liegen Sie sogar – scheinbar unbeobachtet – am Wegesrand oder werden von geschäftstüchtigen Händlern zum Verkauf angeboten.

Die antike Münze im Basar oder der schöne Stein vom Strand – wer in Versuchung gerät, solche Relikte als Souvenir mit nach Hause zu nehmen, der begibt sich in Gefahr:

Mit einem strengen Gesetz schützt die Türkei ihr kulturelles Erbe. Wer trotzdem Antikes ausführen will, muss sich auf harte Strafen gefasst machen.

In der Türkei verbietet das „Gesetz zum Schutz des kulturellen und natürlichen Erbes“ seit 1983 die Ausfuhr von antiken Gegenständen. Wer gekaufte oder zufällig gefundene antike Steine mitnimmt, der begeht kein Kavaliersdelikt, sondern macht sich strafbar – das kann mitunter Strafen von bis zu zehn Jahren Gefängnis nach sich ziehen.

Damit Touristen nicht unwissentlich mit dem türkischen Gesetz in Konflikt kommen, gibt das Auswärtige Amt deutliche Hinweise: Es wird ausdrücklich davor gewarnt, von Händlern Antiquitäten, alte Münzen, Fossilien etc. anzukaufen oder selbst mitzunehmen. Polizei und Zollbehörden legen den Begriff Antiquitäten weit aus. Jeder bearbeitete Stein kann darunter fallen.

Da es für Reisende praktisch unmöglich ist, selbst zu erkennen, ob ein solcher Gegenstand als Antiquität geschützt ist, sollten Reisende, die über keine entsprechende Genehmigung der zuständigen türkischen Behörden verfügen, generell Steine, Münze, Fossilien und alt aussehende Gegenstände nicht in ihrem Reisegepäck auszuführen versuchen.

Geschützt sind auch archäologische Fundstücke unter Wasser. Wo immer es Amphoren und andere Zeugnisse vergangener Kulturen zu entdecken gibt, gilt für Taucher und Schnorchler: Hinschauen erwünscht, anfassen oder mitnehmen verboten!

Wichtige Links zur Einreise

Was darf in den Koffer?

  • Führen Sie keine Antiquitäten, Altertümer, historische Münzen, Siegel und Orden aus
  • Mitunter werden Touristen antike Stücke mit der Beteuerung verkauft, es handele sich dabei nur um Kopien. Verzichten Sie trotzdem auf alle Steine, die alt und bearbeitet aussehen.
  • Wer bei einem Fachhändler Kopien antiker Stücke erwirbt, sollte sich immer ein Zertifikat und eine Quittung ausstellen lassen.
  • Mineralien und Fossilien dürfen nur mit einer Erlaubnis des Instituts für Bodenschätze in Ankara ausgeführt werden. Da kaum jemand Zeit hat, während seines Urlaubs in die Hauptstadt zu reisen und dort das Fundgut vorzulegen, ist generell davon abzuraten, Mineralien und Fossilien in der Natur aufzuheben oder bei Händlern zu erwerben.
  • Neue Teppiche dürfen ausgeführt werden. Beim Kauf eines neuen Teppichs sollten Sie sich immer ein Zertifikat oder wenigstens eine Quittung ausstellen lassen. Kaufen Sei keine alten Teppiche, denn diese dürfen nur mit einer offiziellen Bescheinigung eines Museums ausgeführte werden (erheblicher behördlicher Aufwand).
  • Die Türkei ist reich an kunsthandwerklichen Produkten, die ohne Probleme ausgeführt werden dürfen, beispielsweise Goldschmuck, Meeresschaumpfeifen, Lederartikel, bemalte Keramik, Schnitzereien und Einlegearbeiten aus Holz, Gefäße aus Messing und Kupfer sowie Genussmittel wie Gewürze, Honig und Apfeltee.

Nachdruck mit freundlicher Genehmigung der SUNEXPRESS.