AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Vermittlung von Reiseleistungen

1. Leistungsumfang von Z4 Reisen, Anwendungsbereich

Z4 Reisen, ein Geschäftsbereich der Z4 Promotion GmbH, Lindenstraße 12, 63906 Erlenbach am Main, vermittelt Reiseleistungen, einzelne Beförderungsleistungen oder anderweitige mit der Durchführung einer Reise in Verbindung stehende Dienstleistung, die von einem Drittanbieter erbracht werden. Somit kommt ein über Z4 Reisen abgeschlossener Reisevertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter zu Stande. Demnach regeln die nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen ausschließlich die Vermittlungstätigkeit von Z4 Reisen und haben keinerlei Einfluss auf die Allgemeinen Reisebedingungen, die vom jeweiligen Drittunternehmen gegenüber dem Kunden im Rahmen des Reisevertrags zu Grunde gelegt werden. Die Allgemeinen Reisebedingungen des Drittanbieters sind auf der jeweiligen Internetseite des gebuchten Veranstalters jederzeit einsehbar bzw. stehen dort zum Ausdruck bereit und liegen im Reisebüro vor Ort zur Kenntnisnahme aus. Der Kunde verpflichtet sich dazu, sich über die Rechte und Pflichten, welche durch die Allgemeinen Reisebedingungen der Drittanbieter entstehen, selbstständig zu informieren.

2. Abschluss des Vertrages

  1. Mit der verbindlichen Anfrage, die telefonisch, schriftlich, mündlich vor Ort oder über das Online-Buchungsformular erfolgen kann, gibt der Kunde gegenüber Z4 Reisen ein Angebot zum Abschluss eines Vermittlungsvertrages ab. Ein zuvor von Z4 Reisen übersandtes Angebot ist lediglich ein unverbindliches Angebot, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet. Im Rahmen des Vermittlungsvertrages wird Z4 Reisen beauftragt, einen Vertrag über eine bestimmte Reiseleistung bei einem Drittanbieter für den Kunden abzuschließen. Der Vermittlungsvertrag kommt mit der Übersendung bzw. Übergabe der Angebotsbestätigung durch Z4 Reisen zustande. Sollte diese Angebotsbestätigung vom Angebot des Kunden abweichen, stellt dies das Angebot zum Abschluss eines neuen Vermittlungsvertrages dar, den der Kunde durch ausdrückliche Erklärung annehmen kann. Der Reisevertrag mit dem Drittanbieter kommt durch die Reisebestätigung/Buchungsbestätigung, die dem Kunden nach seiner verbindlichen Anmeldung zugeht, zustande.
  2. Der Kunde hat vor Abschluss des jeweiligen Buchungsvorgangs jederzeit die Möglichkeit den Vorgang zu unterbrechen und Eingabefehler zu berichtigen. Sollte der Inhalt der übersandten Angebotsbestätigung von der Anmeldung abweichen, so liegt ein neues Angebot von Z4 Reisen vor, welches unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit steht. Der Vertrag kommt auf Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde Z4 Reisen die Annahme erklärt.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltene(n) Buchungsbestätigung(en) unmittelbar auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen und ggf. auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen unverzüglich hinzuweisen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann die Haftung von Z4 Reisen bzw. des jeweiligen Reiseanbieters bezüglich eines dem Kunden hieraus entstehenden Schadens beschränkt oder ausgeschlossen sein.
  4. Der Vertragstext wird auf den internen Systemen von Z4 Reisen gespeichert. Nach Abschluss des Vertrages sind die Vertragsdaten aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.
  5. Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.

3. Zahlung des Reisepreises

  1. Die zur Verfügung stehenden Zahlungsarten bzw. der jeweilige Zahlungsempfänger werden dem Kunden im Rahmen des jeweiligen Bestellvorgangs mitgeteilt.
  2. Sollte der Reisepreis an Z4 Reisen zu entrichten sein, weist Z4 Reisen daraufhin, dass es von dem Drittunternehmen beauftragt ist, die Zahlungen einzuziehen bzw. jeweilige Rechnungen zu erstellen. Bei separater Flugbuchung wird der anteilige Flugpreis mit Rechnungsstellung fällig.
  3. Bei Buchung von Reiseleistungen des Veranstalters Ali Bey Hotels & Resorts sind folgende Zahlungsfristen des Reisepreises zu beachten: Beginnt die gebuchte Reise innerhalb von 44 Kalendertagen ab Buchung, so ist der vollständige Reisepreis unmittelbar nach Zugang der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig. Unabhängig von dem Reisetermin gilt das gleiche, wenn der Reisepreis der Buchung je Vollzahler 200,00 € nicht übersteigt. In allen anderen Fällen besteht wahlweise neben der Möglichkeit der Einmalzahlung, die Alternative einer Anzahlung und späteren Restzahlung. Hierbei ist dann bei Buchung mit Frühbucherrabatt bei Zugang der Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Reisepreises zur Zahlung unmittelbar fällig. Bei Buchung ohne Frühbucherrabatt ist bei Zugang der Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Reisepreises zur Zahlung unmittelbar fällig. Die Restzahlung muss bis spätestens 30 Tage vor vereinbartem Reisebeginn erfolgen. In diesem Fall erfolgt die Ausgabe der restlichen Reiseunterlagen erst nach vollständiger Zahlung. Sollte der gewählte Veranstalter Kreditkartengebühren erheben, so werden diese von Z4 Reisen an den Kunden weiter belastet. Die Höhe der Gebühren kann vom Kunden jederzeit bei Z4 Reisen erfragt werden.
  4. Die Zahlungsfristen der anderen Drittunternehmen ergeben sich aus deren Allgemeinen Reisebedingungen.
  5. Soweit Flug, Mietwagen, Zug-zum-Flug-Ticket, Reiseversicherung und andere vergleichbare Zusatzleistungen nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind, ist der jeweilige Rechnungsbetrag für diese Leistungen nach Zugang der Buchungsbestätigung sofort und in voller Höhe fällig.
  6. Z4 Reisen behält sich das Recht vor, anfallende Rückbelastungsentgelte bei Banklastschrift oder Kreditkartenzahlungen dem Kunden in Rechnung zu stellen.

4. Vermittlung von Tennisplatzbuchungen

  1. Bei der Vermittlung von Tennisplatzbuchungen erhebt Z4 Reisen eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 20,00 € pro Buchung.
  2. Sollte der Kunde eine Änderung seiner Buchung wünschen, so behält sich Z4 Reisen das Recht vor, hierfür ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 10,00 € pro Änderung zu erheben. Dem Kunden steht es offen, den Gegenbeweis zu führen, dass Z4 Reisen ein geringerer Aufwand als in der Pauschale geltend gemacht, entstanden ist.
  3. Mit Rechnungserhalt ist der Buchungsbetrag in voller Höhe fällig.

5. Versicherung

Z4 Reisen empfiehlt, eine Reiserücktrittskosten-Versicherung bzw. ein Versicherungspaket (Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reiserücktritt-, Reisekrankenversicherung und Reisehaftpflichtversicherung) abzuschließen. Die Kosten hierfür sind im Reisepreis nicht eingeschlossen, soweit dies nicht ausdrücklich angegeben wird.

6. Haftung

  1. Z4 Reisen haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie für Körperschäden.
  2. Für sonstige Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet Z4 Reisen nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht) und sofern die Schäden typisch und vorhersehbar sind. Soweit die Haftung von Z4 Reisen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Z4 Reisen.
  3. Z4 Reisen haftet ausdrücklich nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der Reiseleistung oder die Verfügbarkeit der vom Kunden angefragten Leistung zum Zeitpunkt der Anfrage.
  4. Bei den dargestellten Reiseangaben handelt es sich um Informationen, welche von Drittunternehmen zur Verfügung gestellt werden. Diese Angaben wurden von Z4 Reisen nicht auf ihre Richtigkeit hin überprüft. Demnach haftet Z4 Reisen nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Angaben, außer es handelt sich um eine Pflichtverletzung von Z4 Reisen im Rahmen des Vermittlungsvertrages. Dann gelten die vorgenannten Haftungsgrundsätze.

7. Rücktritt, Umbuchung, Änderung

  1. Für den Fall, dass der Kunde die gebuchte Reise umbuchen oder von ihr zurücktreten will, richtet sich dies nach den Allgemeinen Reisebedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters.
  2. Für den Fall, dass der Kunde wünscht, dass Z4 Reisen die Umbuchung bzw. den Rücktritt abwickelt, fällt hierfür eine Servicepauschale in Höhe von 35,00 € pro Vorgang an. Bei Umbuchung bzw. Rücktritt einer separaten Flugbuchung entsteht ebenfalls eine Servicepauschale in Höhe von 35,00 € pro Vorgang. Dem Kunden steht es offen, den Gegenbeweis zu führen, dass Z4 Reisen ein geringerer Aufwand als in der Pauschale geltend gemacht, entstanden ist.
  3. Beauftragt der Kunde Z4 Reisen nach Abschluss des Reisevertrages mit dem jeweiligen Reiseveranstalter hieran Änderungen (z.B. Namensänderungen) vorzunehmen, so behält sich Z4 Reisen das Recht vor, ein Servicepauschale in Höhe von 15,00 € pro Person zu erheben. Dem Kunden steht es offen, den Gegenbeweis zu führen, dass Z4 Reisen ein geringerer Aufwand als in der Pauschale geltend gemacht, entstanden ist.
  4. Sollte der Kunde von einer Buchung über den Veranstalter Ali Bey Hotels & Resorts zurücktreten, so muss dies über Z4 Reisen erfolgen.
    Es werden dem Kunden folgende Stornogebühren in Rechnung gestellt:
    • bis 30 Tage vor Reisebeginn 25 %
    • ab dem 29. Tag 30 %
    • ab dem 21. Tag 40 %
    • ab dem 14. Tag 60 %
    • ab dem 8. Tag vor Reisebeginn, sowie bei Nichtantritt der Reise 80 % des Reisepreises, jedoch mindestens 4 Nächte.

    Auf Wunsch des Kunden nimmt Z4 Reisen, soweit durchführbar, bis zum 31. Tag vor Reiseantritt eine Abänderung der Bestätigung (Umbuchung) vor.
    Hierfür wird von Z4 Reisen eine Servicepauschale in Höhe von € 50.- pro Person erhoben. Spätere Umbuchungen, sowie Umbuchungen über den Geltungszeitraum der der Buchung zugrunde liegenden Katalogausschreibung hinaus, können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den o.g. Stornobedingungen, bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.
    Dem Kunden steht es offen, den Gegenbeweis zu führen, dass ein geringerer Aufwand als in der Pauschale geltend gemacht, entstanden ist. Z4 Reisen ist vom vorgenannten Reiseveranstalter ermächtigt, die Zahlung einzuziehen.

8. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten

Der Kunde ist grundsätzlich selbst für die Einhaltung sämtlicher Reiseformalitäten, einschließlich der Beschaffung evtl. notwendiger Einreisedokumente, Visa verantwortlich.

9. Sonstiges

  1. Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht.
  2. Der Vertrag mit Z4 Reisen bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
  3. Die Berichtigung von Schreib-, Druck- und offensichtlichen Rechenfehlern bleibt Z4 Reisen ausdrücklich vorbehalten.
  4. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.

Erlenbach am Main, den 01.02.2017